«Die Ausgleichskasse ist gemäss dem Digitalisierungsgesetz des Kantons Bern verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden bis spätestens 2029 Möglichkeiten des digitalen Geschäftsverkehrs anzubieten.»

Regulatorische Projekte und Digitalisierung

2025 haben wir unser ePortal grundlegend erneuert. Die Oberfläche ist heute einfacher zu bedienen und bietet zusätzliche Funktionen. Die Nutzung zeigt, dass das Angebot auf Interesse stösst und aktiv verwendet wird. Bei den Lohnbescheinigungen können wir inzwischen rund zwei Drittel der elektronischen Eingaben automatisch verarbeiten. Seit der Einführung sind deutlich mehr neue Benutzerinnen und Benutzer dazugekommen als im Vorjahr.

Im Bereich Erwerbsausfallentschädigung beginnt Anfang Februar 2026 die erste digitale Verarbeitung im Bereich Jugend und Sport. Wir haben unsere Abläufe 2025 angepasst und das ePortal erweitert, damit der Start gut gelingt.

Seit Anfang 2025 können Arbeitgeber in Privathaushalten die Prämien der Unfallversicherung zusammen mit den üblichen Beiträgen über die Ausgleichskasse einreichen. Die Abrechnung ist dadurch einfacher und erfolgt aus einer Hand. Die Solida Versicherungen AG übernimmt die Leistungen im Schadenfall. Erste Registrierungen liegen vor, und wir erwarten, dass noch viele weitere Arbeitgeber wechseln, da bisher eine grosse Zahl das vereinfachte Verfahren mit einer separaten Unfallversicherung nutzte.

Für die Abrechnung der IV-Taggelder benötigen wir jeden Monat Anwesenheitsbescheinigungen von Arbeitgebern und Institutionen. Diese wurden oft per Post oder Mail eingereicht und mussten manuell geprüft werden. Seit Juli 2025 können die Bescheinigungen direkt über das ePortal übermittelt werden. Die Daten fliessen in unsere Systeme, die Verarbeitung wird schneller, fehlerreduziert und in Teilen vollautomatisch. Arbeitgeber werden laufend angeschlossen.

Auch die Bearbeitung der Anmeldungen von Selbständigerwerbenden wurde verbessert. Fehlende Unterlagen führten früher regelmässig zu Verzögerungen. Mit der automatisierten Erinnerung an ausstehende Dokumente und der anschliessenden Ablehnung bei ausbleibender Reaktion lässt sich die Qualität erhöhen und Zeit sparen.

Die Gesetzgebung über die digitale Verwaltung verlangt, dass Behörden ihre Prozesse digital führen. Verträge müssen schriftlich vorliegen, können aber rechtsgültig elektronisch unterschrieben werden. Die AKB hat Ende 2025 die qualifizierte elektronische Signatur eingeführt. Die Geschäftsleitung und weitere berechtigte Personen nutzen sie bereits für Verträge und Dokumente. Als nächstes folgt das Behördensiegel, und später erhalten alle Mitarbeitenden eine einfache elektronische Signatur.

Unter der Leitung des Bundesamts für Sozialversicherungen entstand eine neue Schnittstelle zur Zentralen Ausgleichsstelle der 1. Säule. Sie erlaubt den Abgleich von Personendaten auf Basis eines eindeutigen Kennzeichens. Der umfangreiche Erstabgleich der AKB wurde im März 2025 erfolgreich abgeschlossen. Wir sind damit eine der ersten Kassen, die den Standard produktiv nutzen. Dadurch verbessert sich die Datenqualität und der Abgleich erfolgt deutlich schneller.