Modernisierung der Aufsicht
Neue Aufsichtsvorgaben für die AHV und Sozialversicherungen
Bundesrat und Parlament haben mit der Revision des AHV-Gesetzes beschlossen, die seit 1948 kaum veränderten Aufsichtsvorgaben für die AHV, die Ergänzungsleistungen (EL), die Erwerbsersatzordnung (EO) sowie die Familienzulagen in der Landwirtschaft per 1. Januar 2024 zu modernisieren.
Risikoorientierte und vorausschauende Aufsicht
Für die AKB bedeutet dies eine verstärkte, risikoorientierte Aufsicht, die vorausschauend statt rückblickend agiert. Dazu aktualisiert die AKB interne Systeme in den Bereichen Risiko, Qualität und interne Kontrolle, prüft Verantwortlichkeiten und erlässt bei Bedarf neue Zielvorgaben. Zudem wird die Good Governance gestärkt: Vorgaben zur Unabhängigkeit der Durchführungsstellen, zur Integrität verantwortlicher Personen und zur transparenten Rechnungslegung werden im Gesetz verankert. So kann die AKB ihre laufend aktualisierten Informationssysteme der 1. Säule effizienter steuern. Dies trägt zur Stabilität des Vorsorgesystems bei. Die AKB setzt die neuen Handlungsanleitungen mit strategischen Massnahmen und abteilungsübergreifenden Projekten um.
Anpassung des kantonalen Einführungsgesetzes
Die rechtliche Grundlage der AKB, das kantonale Einführungsgesetz, muss die neuen Bundesvorgaben bis spätestens 1. Januar 2029 enthalten. Das Amt für Sozialversicherungen (ASV), das für die Anpassung des Gesetzes verantwortlich ist, hat zusammen mit der AKB die entsprechenden Arbeiten im Mai 2023 gestartet. Ziel ist es, Anfang 2026 die Vernehmlassung durchzuführen und das Gesetz auf den 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen.
Neuausrichtung der AHV-Gemeindezweigstellen
Mit der Modernisierung entfällt die gesetzliche Pflicht, AHV-Gemeindezweigstellen zu führen. Im Kanton Bern spielen diese jedoch weiterhin eine wichtige Rolle in der Beratung und Unterstützung der Bevölkerung, insbesondere im Bereich der Ergänzungsleistungen. Gleichzeitig gewinnen Digitalisierung und fachliche Komplexität an Bedeutung. Die Totalrevision des EG AHVG ermöglicht es, diese Entwicklungen zu berücksichtigen und die Zweigstellenstruktur entsprechend anzupassen. Die AKB stützt sich dabei auf Analysen, Erfahrungen und intensive Gespräche mit den Beteiligten.
Informationssicherheit und Datenschutz im Fokus
Gerade im dynamischen Bereich der EL nimmt die Komplexität der Fallbearbeitung zu, während gleichzeitig der Wunsch nach Digitalisierung und Prozessautomatisierung wächst. In diesem Spannungsfeld richtet die AKB ihr Augenmerk verstärkt auf Informationssicherheit und Datenschutz.
Neugestaltung des Aufsichtsrats und Anpassung der Regelungen
Die modernisierte Aufsicht stellt neue Anforderungen an die Aufsichtsgremien der Ausgleichskassen. Hierfür werden im revidierten Einführungsgesetz Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sowie die Zusammensetzung des gemeinsamen Aufsichtsrats der Ausgleichskasse des Kantons Bern/ IV-Stelle Kanton Bern überprüft und den neuen Anforderungen angepasst. Die Gesetzesrevision bietet zudem die Chance, Regelungen an die aktuellen Vollzugspraxen anzugleichen.
Erweiterte digitale Vernetzung
Im Rahmen der Modernisierung hat der Bundesrat die Kompetenz erhalten, den elektronischen Datenaustausch zwischen schweizerischen Versicherungsträgern sowie zwischen diesen und den Bundesbehörden zu regeln (vgl. Neuerungen im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, ATSG). Damit können Digitalisierungsprojekte für Kundinnen und Kunden unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsstandards weiter vorangetrieben werden.