«Ich schätze es, jeden Monat zu bezahlen was ich muss. Was übrig bleibt hängt allein von mir ab. Die Berechnungen sind angepasst und richtig. Das System ist gut, ich erlaube mir eine neue Matratze bei der 13. AHV. Einen herzlichen Dank und freundliche Grüsse»

Kernaufgaben im Wandel: Eine Auswahl

Nebst dem selbst initiierten, strategisch geplanten Wandel besteht die Hauptaufgabe der AKB darin, den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Es gilt, die vielen und sich häufenden Änderungen seitens Gesetzgebung gut vorzubereiten und umzusetzen.

AHV 21

Die Stabilisierung der AHV trat per Januar 2024 in Kraft. Die ersten Neuerungen, wie die Flexibilisierung des Rentenbezugs, die Anrechnung zusätzlicher Beitragszeiten und Einkommen nach dem Referenzalter, sowie die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte, sind bereits umgesetzt. Ab Januar 2025 wird das Referenzalter der Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Die AKB hat hierfür alle Vorbereitungen getroffen und die notwendigen Anpassungen umgesetzt.

13. Altersrente

Die Volksinitiative für eine 13. Altersrente wurde am 3. März 2024 deutlich angenommen. Die zusätzliche Monatsrente wird ab 2026 einmal pro Jahr im Dezember ausbezahlt. Sie ist nicht mit der regulären Dezemberrente gleichgesetzt, sondern berücksichtigt allfällige unterjährige Änderungen des monatlichen Rentenbetrags. Aufgrund dieser Komplexität bereitet sich die AKB frühzeitig im Rahmen eines Projekts auf die Umsetzung vor.

Rentenerhöhung und Erhöhung Familienzulagen

Die Renten der AHV und IV werden alle zwei Jahre der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Der Bundesrat hat am 28. August 2024 eine Erhöhung per 1. Januar 2025 um rund 2.9 Prozent beschlossen. Diese Erhöhung wurde durch die AKB im Dezember 2024 automatisch abgewickelt. Alle unsere rund 165’000 Rentnerinnen und Rentner erhielten mit der Rentenauszahlung Anfang 2025 ihre erhöhte Rente.

Die Höhe der Familienzulagen wurde im Kanton Bern erstmals seit 2009 per 1. Januar 2025 angepasst. Der Regierungsrat hat die Erhöhung am 19. September 2024 zur Kenntnis genommen.

EO-Digitalisierung

Der Bundesrat hat die Einführung der EO-Digitalisierung per 2026 beschlossen. Dienstleistende von Militär, Zivilschutz und Zivildienst sollen ihre EO-Anträge künftig digital abwickeln können. Dafür wird eine neue Plattform geschaffen. Die Dienstleistungsorganisationen übermitteln ihre Daten direkt an die Ausgleichskassen, die anschliessend die Lohndaten bei den Arbeitgebern einfordern und die Anspruchsberechnung sowie Auszahlung vornehmen. Die AKB hat im Rahmen der Weiterentwicklung ihres ePortals und der Automatisierung des Berechnungsprozesses die Umsetzung gestartet.