«Die AHV ist ein wichtiges und verbindendes Element in der Schweiz. Alle beteiligen sich daran, die Jungen finanzieren die Renten der Älteren und die Wirtschaft trägt mit Abgaben gleichwertig zur Finanzierung bei. Dieses System ist grossartig! Alle bezahlen etwas ein und alle kriegen etwas. Wer reich ist, bezahlt mehr, als er kriegt, wer arm ist, kriegt mehr, als er bezahlt hat. Das ist gelebte Solidarität!»
L. K., ehem. Lehrer, Bolligen
Kern der Reform AHV 21 ist die Angleichung des Rentenalters von Frauen an das der Männer. Ein bedeutsamer Schritt hin zu einer ausgeglichenen Verteilung von Verantwortlichkeiten und Rechten innerhalb des Systems. Mit der Einführung des Referenzalters (dieser Begriff ersetzt den Begriff «Rentenalter») wird die Möglichkeit geboten, den Rentenbezug individuell zu gestalten.
So sieht die Reform vor, ab dem Jahr 2024 mehr Flexibilität beim Rentenbezug zu ermöglichen, sodass Pensionierungen zwischen 63 und 70 Jahren individuell geplant werden können. Zudem kann die Erwerbsarbeit, die über das Referenzalter hinausgeht, neu zur Schliessung von Beitragslücken und für die Rentenhöhe angerechnet werden. Dies schafft einen Anreiz, länger im Erwerbsleben aktiv zu bleiben. Durch diese Massnahmen fördert die Reform eine Anpassung an die veränderte Arbeitswelt sowie an die gestiegene Lebenserwartung.
Um die Orientierung in diesem neuen System zu erleichtern, haben wir, das Bundesamt für Sozialversicherungen und die Informationsstelle AHV/IV umfangreiches Informationsmaterial bereitgestellt. Dazu zählen detaillierte Webseiten, aufklärende Videos und Broschüren, die die Facetten der Reform verständlich machen. Diese Ressourcen dienen als Wegweiser durch die einzelnen Änderungen und helfen, fundierte Entscheidungen über den bevorstehenden Rentenbezug zu treffen.
Die AKB hat einen Rentenrechner programmiert und online gestellt, sodass sich alle ein konkretes Bild der Auswirkungen eines Rentenvorbezugs oder -aufschubs machen können.
Mit dem offiziellen Start der Reform im Jahr 2024 und der Einführung des flexiblen Rentenbezugs kommen wichtige Änderungen auf die Versicherten zu. Besonders die Frauen erleben ab 2025 eine signifikante Veränderung mit der ersten (gestaffelten) Anhebung des Referenzalters. Diese Phase wird durch unterstützende Massnahmen wie reduzierte Kürzungssätze und einen speziellen Rentenzuschlag für die Übergangsgeneration abgefedert, um einen sanften Übergang zu gewährleisten.
Die AKB steht ihren Versicherten mit Beratung und Unterstützung zur Seite. Bei einer Anfrage zur Rentenvorausberechnung bieten wir unseren Versicherten neu die Möglichkeit, verschiedene Pensionierungsvarianten durchzurechnen. So können sich die Versicherten ein klares Bild von ihren zukünftigen finanziellen Möglichkeiten machen.